Untersuchungshaft
Untersuchungshaft ist eine persönliche Katastrophe für den Betroffenen. Er wird aus seinem gewohnten Leben herausgerissen, in einen fremdbestimmten Haftalltag gezwungen, von Familie und Beruf getrennt, das Ansehen wird irreparabel geschädigt...

Untersuchungshaft kann Existenzen bedrohen und zerstören, wirtschaftlich und persönlich.

Die Reaktionen der Betroffenen gehen von Verzweifelung und Resignation bis zu Wut und Auflehnung.

All dies wird dem Beschuldigten zugemutet, während er als unschuldig gilt.

Besonders quälend ist in der Untersuchungshaft die Ungewißheit. Der Beschuldigte hat zunächst keine genauen Kenntnisse über die Ermittlungen, die zum Haftbefehl führten, er weiß nicht, wie lange er in Untersuchungshaft bleiben muß, er weiß nicht, ob er seine Wohnung kündigen soll, ob er seinen Job behalten kann, wie seine Familie über die Runden kommen soll, er weiß nicht, ob ihn eine Freiheitsstrafe erwartet und wie lang die sein wird etc.

In dieser schwierigen emotionalen Situation sehen wir als Strafverteidiger unsere Aufgabe darin, unsere Mandanten zu überzeugen, daß ein blindes Anrennen gegen die Situation nicht hilfreich ist. Vielmehr ist es das Gebot der Stunde, mit Klarheit und Sachlichkeit alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Zustand der Untersuchungshaft so schnell wie möglich zu beenden.

Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist unter den gegebenen Bedingungen schwierig. Sie fordert dem Verteidiger nicht nur umfassende Kenntnisse des Haftrechts, sondern auch unermüdliches Engagement, Einfühlungsvermögen und taktisches Verständnis ab.

Im leider zu seltenen Idealfall wird der Rechtsanwalt vom Beschuldigten selbst unmittelbar nach seiner Festnahme eingeschaltet.

Vielmehr kommt die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt nach einer Inhaftierung häufig über Angehörige, Kollegen oder Freunde des inhaftierten Beschuldigten zu Stande.

Gerade auch für diesen Personenkreis, der durch die Verhaftung in der Regel einigermaßen geschockt und ratlos ist, haben wir nachfolgende Hinweise zur Untersuchungshaft zusammengestellt, die einen Überblick über Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten, sowie Haftbedingungen im übrigen geben sollen.

Darüberhinaus stellen wir Ihnen ein Formular zur Erlangung eines Besuchscheins zur Verfügung, mit dem Sie zügig eine richterliche Besuchserlaubnis für den Untersuchungsgefangenen erlangen können. Der Besuchsschein muß an den zuständigen Haftrichter, bzw. zuständigen Staatsanwalt geschickt werden.