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Im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit steht der Mensch und sein soziales Umfeld. Die Trennung von einem langjährigen (Ehe-)Partner gehört sicherlich emotional zu den schwierigsten Erfahrungen im menschlichen Leben: Nicht nur die Trennung vom Partner oder von der Partnerin belastet, auch der Freundes- und Bekanntenkreis ändert sich, Kinder leiden, finanzielle Fragen stellen sich. Hier ist es unser Ziel, wenigstens die „äußeren“ Dinge so schonend und kostengünstig wie möglich zu gestalten, möglichst eine einvernehmliche Lösung zu erzielen und eine „gütliche“ Trennung zu erreichen. Denn die anwaltliche Erfahrung zeigt, dass Gerichtsverfahren Zeit brauchen und den Mandanten/die Mandantin zusätzlich psychisch belasten. Das gilt auch für die Kinder, deren Situation viel Fingerspitzengefühl verlangt. Persönliche Verletzungen oder Zorn gehören zu vielen Trennungen, die Lösung muss über sie hinausweisen. Die kulturellen und rechtlichen Eigenheiten ausländischer Mandate werden berücksichtigt, von der Sprache bis hin zur Prüfung des anwendbaren Rechts. Im Jahr 2008 hat sich im Unterhaltsrecht einiges geändert. Besonders vier Punkte sind zu nennen:
Bis heute ist in vielen Details ungeklärt, wie sich diese Vorschriften in der Praxis auswirken. Hier behalten wir als Ihr Anwalt die aktuelle Rechtsprechung im Auge. Der Zugewinnausgleich hat sich zum 01.09.2009 geändert. Insbesondere fließen Schulden in die Berechnung ein - anders als bisher. Auch hier bleiben Detailfragen, die die Gerichte noch klären müssen.
Was zu klären ist … ... vor einer Trennung Manche wissen nicht, was eine Trennung rechtlich bedeuten kann, welche Rechte und Pflichten sie mit sich bringt: Bekomme ich Unterhalt? Was erhalte ich von dem Grundstück, wenn nur der Partner als Eigentümer eingetragen ist? Wird man mir die Kinder lassen? Hier kann eine erste Beratung Klarheit schaffen und beruhigen. Vielleicht genügt dies dazu, um selbstbewusst die Partnerschaft neu zu gestalten und mit dem Partner wieder zusammenzufinden. ... kurz nach einer Trennung Hier sind oft das Schicksal der Kinder und finanzielle Fragen vordringlich. Es ist zu klären, bei wem die Kinder wohnen sollen und wie sich die Besuche beim anderen Elternteil gestalten. Bei größeren Kindern will vor einem Auszug bedacht sein, ihnen möglichst weitgehend das bisherige Umfeld aus Schule, Freunden, Sport und Freizeit zu erhalten. So verarbeiten sie leichter die Trennung der Eltern. Manchmal gibt es die Möglichkeit, den Ehepartner dazu zu zwingen, die Wohnung der restlichen Familie zu überlassen, zum Beispiel bei Gewalttätigkeit. Sodann ist der Unterhalt zu berechnen, zu fordern und notfalls gerichtlich durchzusetzen. Die Berechnung erfolgt anhand des Einkommens und der notwendigen Ausgaben. In dieser Phase sollten Sie alle wichtigen Dokumente zusammenstellen und kopieren (Verdienst-Abrechnungen, Auto-Papiere, Versicherungspolicen, Zeugnisse, Konto-Belege, Darlehensstände, Wertpapierdepots etc.). Später sind die Papiere womöglich nur noch mit Schwierigkeiten zu beschaffen oder gar nicht mehr. Ihre eigenen Dokumente sollten Sie ohnehin mitnehmen. ... später nach einer Trennung Jetzt wird klar, ob eine weitgehende Einigung über offene Fragen mit dem bisherigen Partner oder der bisherigen Partnerin möglich ist, evt. auch mit Hilfe der beiderseitigen Anwälte. Falls das der Fall ist, werden wir für Sie nur noch die Scheidung beantragen und den Rentenausgleich kritisch begleiten, den das Familiengericht zwingend durchführen muss („Versorgungsausgleich“). Wer die höheren Rentenanwartschaften erworben hat, muss die Hälfte des Unterschieds an den Noch-Ehepartner ausgleichen. Wir werden das mathematisch überprüfen. Sofern eine Einigung nicht möglich ist, werden wir die sachdienlichen Anträge bei dem Familiengericht stellen:
Nach dem Trennungsjahr entfällt die günstige Steuerregelung, das sogenannte Ehegattensplitting. Wir beraten Sie über Steuervorteile, die noch bleiben. Der Unterhalt an den Partner oder die Scheidungskosten sind zum Beispiel steuerlich absetzbar. ... und sonst: Unterhalt, Abstammungsverfahren, Partnerschaftsverträge, etc. Auch außerhalb einer Partnerschaft vertreten wir Sie, wenn Sie Unterhalt für sich oder Ihre Kinder einfordern möchten. Wenn ein Kind nicht in einer Ehe geboren wird, ist seine Abstammung zu klären. Auch hier werden wir für Sie die notwendigen Anträge beim Familiengericht stellen, und Ihr Anliegen nachdrücklich vertreten. Daneben können Sie auch einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag ausarbeiten lassen, um damit Probleme zu vermeiden und die Dinge gut geregelt zu wissen. Das empfiehlt sich vor allem für unverheiratete Paare mit Kindern. |
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