Andere Rechtgebiete
Im Rahmen des Arbeitsrechts werden sowohl die Beziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt (Individualarbeitsrecht) als auch zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen dieser Gruppen (Kollektivarbeitsrecht).



Gegenstand des Individualarbeitsrechts sind insbesondere folgende Rechtsfragen:

  • Abschluss- und Änderung eines Arbeits- oder Berufsbildungsvertrages

  • Inhalt und Beendigung von Arbeits- und Berufsbildungsverhältnissen einschließlich Kündigungsschutz

  • Betriebliche Altersversorgung

  • Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen

  • Arbeitsförderungsrecht

  • Sozialversicherungsrecht

Rechtsprobleme treten im Individualarbeitsrecht vor allem auf, wenn ein Arbeitsverhältnis gekündigt oder umgestaltet wird sowie bei Ausspruch einer Abmahnung. Rechtsfragen können auch auftreten im Zusammenhang mit Lohnansprüchen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und anderen Sondergratifikationen sowie dem Arbeitszeugnis.

Gegenstand des Kollektivarbeitsrechts sind demgegenüber  folgende rechtliche Inhalte:


• Tarifvertragsrecht
• Personalvertretungsrecht
• Betriebsverfassungsrecht
• Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht

Rechtsprobleme ergeben sich im Kollektivarbeitsrecht vor allem im Bereich der Ausgestaltung von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und der betrieblichen Mitbestimmung.